Sachverständige

Als persönliche bekanntgegebene Sachverständige nach § 29a , Abs. 1 BImSchG

  • zur Durchführung von sicherheitstechnischen Prüfungen und Prüfung sicherheitstechnischer Unterlagen überwachungsbedürftiger Anlagen gemäß § 29a BImSchG, Abs.1 für Anlagen der 4. BImSchV
  • Prüfung von Anlagen, die der 12. BImSchV (Störfallverordnung) unterliegen

Veröffentlichung im RESYMESA (Bekanntgabestelle der Bundesländer)

Als Sachverständigender einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS)

  • Überwachungsbedürftige Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
  • Anlagen für hoch-, leicht, oder entzündliche Flüssigkeiten
  • Anlagen für brennbare / explosionsfähige Stäube

Als Sachverständige einer Sachverständigenorganisation nach Wasserhaushaltsgesetz

  • Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach den Verordnungen der Länder /(VAwS) / des Bundes (AwSV)
  • Anerkennung und wiederkehrende Prüfung von Fachbetriebe nach Wasserhaushaltsgesetz

Spezialgebiete:

  • Wasserrechtliche Sicherheitsbetrachtung und Lebensdauerabschätzung einwandiger unterirdischer Behälter nach DWA TRwS 790
  • Wasserrechtliche Sicherheitsbetrachtung und Lebensdauerabschätzung einwandiger unterirdischer Rohrleitungen nach DWA TRwS 789