Unterstützung / Beratung

im Sinne des § 58b BImSchG von Betreibern überwachungsbedürftiger Anlagen bei:

  • Anlagensicherheit und Störfallvorsorge
  • Genehmigungsrechtlicher Betriebsführung (Behördenengineering)
  • Einführung, Fortschreibung und Ergänzung interner Richtlinien
  • Änderung von Organisations- und Betriebsabläufen
  • Ermittlung des aktuellen Rechtsstatus der Anlagen