Sachverständige
Als persönliche bekanntgegebene Sachverständige nach § 29a , Abs. 1 BImSchG
- zur Durchführung von sicherheitstechnischen Prüfungen und Prüfung sicherheitstechnischer Unterlagen überwachungsbedürftiger Anlagen gemäß § 29a BImSchG, Abs.1 für Anlagen der 4. BImSchV
- Prüfung von Anlagen, die der 12. BImSchV (Störfallverordnung) unterliegen
Veröffentlichung im RESYMESA (Bekanntgabestelle der Bundesländer)
Als Sachverständigender einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS)
- Überwachungsbedürftige Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
- Anlagen für hoch-, leicht, oder entzündliche Flüssigkeiten
- Anlagen für brennbare / explosionsfähige Stäube
Als Sachverständige einer Sachverständigenorganisation nach Wasserhaushaltsgesetz
- Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach den Verordnungen der Länder /(VAwS) / des Bundes (AwSV)
- Anerkennung und wiederkehrende Prüfung von Fachbetriebe nach Wasserhaushaltsgesetz
Spezialgebiete:
- Wasserrechtliche Sicherheitsbetrachtung und Lebensdauerabschätzung einwandiger unterirdischer Behälter nach DWA TRwS 790
- Wasserrechtliche Sicherheitsbetrachtung und Lebensdauerabschätzung einwandiger unterirdischer Rohrleitungen nach DWA TRwS 789